Einheitlicher Bankenabwicklungsmechanismus

Flagge der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 806/2014

Titel: Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Einheitliche Bankenabwicklungsmechanismus
Rechtsmaterie: Finanzrecht
Datum des Rechtsakts: 15. Juli 2014
Veröffentlichungsdatum: 30. Juli 2014
Inkrafttreten: 19. August 2014
Anzuwenden ab: 31. Dezember 2018
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Der Einheitliche Bankenabwicklungsmechanismus, auch einheitlicher europäischer Bankenabwicklungsmechanismus (Abkürzung SRM von englisch Single Resolution Mechanism), ist eine EU-Verordnung mit dem Langnamen Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010.

Mit dieser Verordnung gelten seit dem 1. Januar 2015 einheitliche Regeln für die geordnete Abwicklung oder Sanierung von illiquiden europäischen Banken. Dies ist der zweite zentrale Pfeiler der europäischen Bankenunion; der SRM ergänzt den einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Abkürzung SSM von englisch Single Supervisory Mechanism), durch den die Aufsicht über Großbanken in der Eurozone seit Herbst 2014 einheitlich von der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgeübt wird.


Developed by StudentB