Verordnung (EU) Nr. 806/2014 | |
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Titel: | Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 |
Bezeichnung: (nicht amtlich) |
Einheitliche Bankenabwicklungsmechanismus |
Rechtsmaterie: | Finanzrecht |
Datum des Rechtsakts: | 15. Juli 2014 |
Veröffentlichungsdatum: | 30. Juli 2014 |
Inkrafttreten: | 19. August 2014 |
Anzuwenden ab: | 31. Dezember 2018 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Der Einheitliche Bankenabwicklungsmechanismus, auch einheitlicher europäischer Bankenabwicklungsmechanismus (Abkürzung SRM von englisch Single Resolution Mechanism), ist eine EU-Verordnung mit dem Langnamen Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010.
Mit dieser Verordnung gelten seit dem 1. Januar 2015 einheitliche Regeln für die geordnete Abwicklung oder Sanierung von illiquiden europäischen Banken. Dies ist der zweite zentrale Pfeiler der europäischen Bankenunion; der SRM ergänzt den einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Abkürzung SSM von englisch Single Supervisory Mechanism), durch den die Aufsicht über Großbanken in der Eurozone seit Herbst 2014 einheitlich von der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgeübt wird.